Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Vereinbarung für fotografische Dienstleistungen der Clever-Click GmbH
1. Urheber- und/oder Personenrechte
Das Unternehmen verfügt über alle Urheber- und Personenrechte der abgebildeten Räumlichkeiten, Gebäuden, Fassaden und Personen oder holt diese gegebenenfalls ein. Wenn ein Nutzer (einschliesslich natürliche Personen, Behörden oder andere öffentliche Stellen) Rechte an den abgebildeten Objekten haben die mit der Veröffentlichung verletzt wurden, und die entsprechende Löschung verlangen, kann und darf der Anbieter die gesamte Tour entfernen.
2. Eigentum an den Fotos
Der Anbieter überträgt nach Bezahlung des vereinbarten Honorars alle Eigentumsrechte an den Fotos an das Unternehmen.
3. Berechtigung zum Upload von Fotos auf Google zur Verwendung durch Google
Das Unternehmen erteilt dem Anbieter die Berechtigung, die Fotos im Namen des Anbieters auf den Account des Unternehmens auf Google hochzuladen, und lizenziert die Fotos zur Verwendung durch Google gemäss den Nutzungsbedingungen von Google.
4. Eingeschränkte Lizenz für den Anbieter
Das Unternehmen gewährt dem Anbieter eine nicht exklusive Lizenz, wonach dieser eine angemessene Anzahl an Bildern, die gemäss dieser Vereinbarung erstellt wurden, als «Beispiele» oder «Portfolio-Exemplare» verwenden kann. Der Anbieter darf diese Beispiele für seine Arbeit archivieren und nutzen, um für seine professionellen Dienste zu werben bzw. sie zu vermarkten.
5. Bereitstellen der Räumlichkeiten / Uhrzeit und Datum der Dienstleistungen
Das Unternehmen stellt dem Anbieter die zu fotografierenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung. Das Unternehmen ist verantwortlich für den Zustand seiner Räumlichkeiten, der Einrichtung, sowie der Umgebung, welche auf den Bildern zu sehen sein wird. Es gilt, dass alles aus ca. 1 Meter 60 Höhe, nach allen Seiten hin sichtbar ist. An den Fotos kann nachträglich nichts verändert und nichts retuschiert werden.
6. Keine Gewährleistungen
In Verbindung mit dieser Vereinbarung übernimmt der Anbieter keine Verantwortung und lehnt im gesetzlich zulässigen Rahmen alle ausdrücklichen oder impliziten Gewährleistungen in Bezug auf die fotografischen Dienstleistungen oder die Fotos ab, einschliesslich jeglicher Gewährleistungen in Bezug auf die Gebrauchstauglichkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Fotos tatsächlich von Google angezeigt werden.
7. Haftungsbeschränkung
Mit Ausnahme von Verstössen gegen die Geheimhaltungspflicht, bei Personenschäden sowie bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit (i) haftet keine der Parteien unter irgendwelchen Umständen oder aus irgendeinem Rechtsgrund für entgangenen Gewinn oder für indirekte Schäden, spezielle Schäden, Nebenschäden, Folgeschäden, exemplarische Schäden oder Schadenersatzverpflichtungen und (ii) der Gesamthaftungsbetrag für jegliche Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, darf das Honorar für die Dienstleistung nicht überschreiten. Personenschäden, Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit sowie eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleiben vorbehalten.
8. Haftung / Wegfall VR Modus
Den Parteien ist bewusst, dass die Nutzung der Fotografien im 360° Modus nur so lange möglich ist, wie der Hoster das VR System zur Verfügung stellt. Für den Fall, dass der Hoster diesen Dienst einstellt, entstehen keine Schadensansprüche des Kunden gegenüber dem Fotografen. Das Risiko einer solchen Einstellung wird insoweit dem Kunden auferlegt. Dieser hat dafür sämtliche Rechte an den Fotografien erhalten.
9. Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die gesamte rechtliche Übereinkunft zwischen den Parteien im Hinblick auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle zuvor oder gleichzeitig getroffene Vereinbarungen zu diesem Gegenstand.
10. Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung untersteht Schweizer Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts.
